Über uns

Willkommen beim Tennisverein Wincheringen

Ein traditionsreicher Verein für Tennisliebhaber

Der Tennisverein Wincheringen, gegründet 1981, bietet 2 Sandplätze, ein aktives Jugendprogramm und 7 Mannschaften auf hohem Niveau. Seit unserer Gründung haben wir uns als lebhafte Tennisgemeinschaft etabliert, die für ihre lockere Atmosphäre und ihren Fokus auf Spaß und Spiel bekannt ist. Unsere Anlage bietet top-gepflegte Tennisplätze, die perfekt für Ihr nächstes Match oder Training sind. Egal, ob Sie ein Anfänger sind, der die Grundlagen lernt, oder ein erfahrener Spieler, der sein Können verbessern möchte, bei uns finden Sie die richtigen Mitspieler und die Unterstützung, die Sie brauchen.

Neben unseren regulären Spielzeiten organisieren wir Trainingscamps und gesellige Veranstaltungen, bei denen Sie Gleichgesinnte treffen und Ihre Tennisfähigkeiten verbessern können. Zudem engagieren wir uns aktiv in der Dorfgemeinschaft Wincheringens.

Kommen Sie vorbei und erleben Sie selbst, warum Tennis bei uns mehr als nur ein Sport ist - es ist eine Möglichkeit, sich zu entspannen, neue Freunde zu finden und fit zu bleiben.

Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Platz begrüßen zu dürfen!

Die Teams

Bereit, Teil unseres Tennisclubs zu werden?

Treten Sie uns bei und erleben Sie die Faszination des Tennissports.

Entdecken Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft und werden Sie Teil eines engagierten und leidenschaftlichen Tennisclubs in Wincheringen.

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge beim TV Wincheringen sind so gestaltet, dass sie für jeden erschwinglich sind, der Teil unserer Teams werden möchte. Wir bieten verschiedene Mitgliedschaftsoptionen an, um den individuellen Bedürfnissen und Spielgewohnheiten unserer Mitglieder gerecht zu werden. Die Beiträge werden einmal jährlich eingezogen.

Kinder/
Jugendliche

Aktiv:

50 €

 

Passiv:

30 €

 

 

Erwachsene

Aktiv:

80 €

 

Passiv:

50 €

 

 

Azubis/
Studenten/
Schüler

Aktiv:

50 €

 

Passiv:

30 €

 

 

Familien

Verheiratet + Kinder:

200 €

 

Alleinstehend + Kinder:

140 €

 

 

Vorstand

Kasse

Nico Schwebach

 

Beisitzer

Heike Meiers

 

Michael Baust

 

Gerhard Bechter

 

Florian Bergmann

1. Vorsitzender

Philipp Athen




2. Vorsitzender

Carsten Hein

Satzung

Hier finden Sie die aktuelle Satzung unserer Vereins

§ 1

Der Verein führt nach seiner Eintragung im Vereinsregister den Namen „Tennisverein Wincheringen e. V.“ und hat seinen Sitz in Wincheringen.

§ 2

Zweck des Vereins ist die Pflege des Tennissports sowie die Förderung des Sports und der Jugendhilfe. Dies wird insbesondere erreicht durch die Förderung des Breiten- und Leistungssports, die Zusammenarbeit mit Schulen zur Talentfindung und –förderung sowie Durchführung von Betreuungsmaßnahmen im schulischen Bereich mit sportlichen Schwerpunktaufgaben. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Eine Änderung des Vereinszwecks wird ausgeschlossen. Bei Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen der Ortsgemeinde Wincheringen zu.

§ 3

Mitglied kann jede Person werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

§ 4

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand. Er ist nur zulässig, wenn ein Mitglied seiner Beitragsverpflichtung nicht nachkommt oder grob gegen die Interessen des Vereins verstößt.

§ 5

Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens 4 Beisitzern. Einzelnen Mitgliedern des Vorstands sollen die Aufgaben des Schriftführers, des Sportwarts, des Jugendwarts, des Wartes für Damentennis und des Wartes für Öffentlichkeitsarbeit übertragen werden. Wählbar sind volljährige Vereinsmitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten; beide sind unbedingt alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.

§ 7

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle 2 Jahre statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung (MV) einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich verlangt wird. Jede MV wird vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden unter Einhaltung einer Ladungsfrist von einer Woche mittels Brief oder Anschlag am Schwarzen Brett der Ortsgemeinde einberufen; dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufung kann auch durch Veröffentlichung der Einladung im jeweiligen Amtsblatt der Verbandsgemeinde Saarburg („Saarburger Kreisblatt“) oder im „Wochenspiegel“ oder durch Fax oder elektronische Post (e-mail) oder ähnliche Kommunikationsmittel erfolgen.

§ 8

In der MV hat jedes Mitglied, welches das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, Stimmrecht. Die Ausübung des Stimmrechts kann nicht übertragen werden.

§ 9

Die MV wird von einem aus ihrer Mitte zu wählenden Versammlungsleiter geleitet. Sie kann Änderungen der Tagesordnung beschließen. Bei der Beschlussfassung entscheidet die MV mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln, zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn dies von wenigstens 3 der erschienenen Mitglieder beantragt wird. Das Versammlungsprotokoll ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben 

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